Betreuung in häuslicher Gemeinschaft
Die Angebotsstruktur von Betreuungen in häuslicher Gemeinschaft umfassen den Bereich der Erziehungsstellen, Familienwohngruppen sowie Sozialpädagogischer Sonderpflegestellen.
Die spezielle Angebotsstruktur von Erziehungsstellen, Familienwohngruppen sowie Sozialpädagogischer Sonderpflegestellen zeichnet sich dadurch aus, dass hierbei junge Menschen direkt im Wohn- und Lebensumfeld von pädagogischen Fachkräften untergebracht sind. Dies bedeutet, die jungen Menschen leben direkt bei den Fachkräften zuhause und werden durch diese Rund-um-die-Uhr betreut. Die Fachkräfte gestalten somit den Alltag mit den jungen Menschen gemeinsam, stellen konstante Bezugspersonen dar und gestalten im persönlich geprägten Umfeld den Lebensmittelpunkt der jungen Menschen in gemeinsamer enger Auseinandersetzung. Besonders für junge Menschen, welche spezifische Problemkonstellationen mitbringen, ist diese Unterbringungsform geeignet. Die verschiedenen Betreuungsformen unterscheiden sich in erster Linie in der Anzahl der Verfügbarkeit von Plätzen an einem Standort. Erziehungsstellen und sozialpädagogische Pflegestellen zeichnen sich dabei mit 1-2 Plätzen pro pädagogische Fachkraft aus, Familienwohngruppen mit 3-4 Plätze auf mindestens zwei Fachkräfte. Alle Erziehungsstellen und Familienwohngruppen sind betriebserlaubnispflichtige Einrichtungen und durch die zuständige Heimaufsicht geprüft und genehmigt. Mit den örtlichen Jugendämtern wird ein Entgelt verhandelt. Sozialpädagogische Sonderpflegestellen sind keine Einrichtungen im Sinne des §45 SGB VIII und werden dadurch ausschließlich mit dem örtlichen sowie belegenden Jugendamt geprüft und genehmigt.
Neben der Rahmenkonzeption existiert für jede einzelne Betreuungsstelle eine spezifische Konzeption, welche die Bedingungen vor Ort, die spezifische pädagogische Arbeit sowie die Schwerpunkte darstellt.
Einige der genannten Betreuungsangebote bieten Maßnahmen nach §35a SGB VIII an. Diese Angebote nach §35a SGB VIII unterscheiden sich in den Zielgruppen, Vorgehensweisen, in den Methoden und Rahmenbedingungen. In der Konzeption der jeweiligen Betreuungsangebote wird auf die §35a-Maßnahmen spezifisch eingegangen.